GBA-Beschluss zum Austausch von Biologika / Biosimilars

Am 20.08.2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) der Ärzte und Krankenkassen trotz Bedenken der beratenden, aber nicht stimmberechtigten Patientenvertreter einen Beschluss gefasst, in dem aus Kostengründen der Austausch von Biologika (Referenzpräparaten) gegen Biosimilars (Nachahmerpräparate) sowie der Austausch von Biosimilars untereinander gefordert wird.

Der Preis pro Patient läge für Biosimilars im Durchschnitt 37 % unter dem der Referenzpräparate. Der Wechsel sei angezeigt, falls keine patientenrelevanten Gegenargumente wie Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten oder instabile Therapiesituationen bestehen.

Die Patientenvertreter weisen dagegen auf noch bestehende Unwägbarkeiten (Unzureichende Datenlagen, mangelnde Erfahrungen beim Austausch von Biosimilars, mögliche Anwendungsfehler durch unterschiedliche Applikationsformen der verschiedenen Präparate, Nocebo-Effekte, Adhärenz-Probleme) hin und akzeptieren lediglich eine einmalige Umstellung eines Referenzpräparates auf Biosimilar nach intensiver Information und Aufklärung der Patienten.

Bis zum Jahr 2022 soll vom GBA auch eine Austauschregelung auf Apothekenebene erarbeitet werden, wobei die Patientenvertreter warnen, die strikten Umsetzungsregularien der Generika zu übernehmen.

Quelle: https://www.g-ba.de/beschluesse/4430/ (25.08.2020)

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